Allgemeine Geschäftsbedingungen - Nicolaus Club

Hierbei handelt es sich um eine überarbeitete und optimierte Version der Allgemeinen Verkaufsbedingungen für touristische Dienstleistungen und Pakete der Nicolaus-Gruppe, ohne dass Inhalte weggelassen oder weggelassen werden. Die Veröffentlichung auf MeTour.it ist mit Stand vom 30.12.2024 aktualisiert und stellt einen integralen Bestandteil des Buchungsvertrages dar. Um das Originaldokument einzusehen, besuchen Sie: https://storage.googleapis.com/cmsattachments/cmssite/3/3-vtconditioni-generaliw24_1726148171.pdf
Nicolaus SpA , eine Alleinaktionärsgesellschaft, die der Leitung und Koordination der Erregi Holding srl unterliegt, mit folgenden Unternehmensdaten:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Steuernummer: 01517830749
Lizenznr.: 239 vom 28.05.1999
REA: 70077 – Handelsregister-Nr. von BRINDISI n. 01517830749
Stammkapital: Euro 100.000,00 voll eingezahlt
INHALT DES TOURISTISCHEN PAKETKAUFVERTRAGS
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Dokument „Partire Informati“ (in den Katalogen und auf der Website enthalten) sowie die Beschreibung der erworbenen Dienstleistung oder des erworbenen Reisepakets integraler Bestandteil des Reisevertrags. Diese Dokumente sind im Katalog (oder im nicht katalogisierten Reiseprogramm), im Fernbuchungssystem, auf der Website nicolaus.it und in der von Nicolaus SpA versandten Service-Buchungsbestätigung (sog. „Kontoauszug“) enthalten ( im Folgenden auch „Veranstalter“ oder „Nicolaus Tour“) an den Reisenden bzw. das Reisebüro. Mit der Unterzeichnung des Angebots für den Verkauf einer einzelnen Dienstleistung oder eines Reisepakets erklärt der Reisende, dass er sowohl für sich selbst als auch für die Parteien, für die er die Dienstleistung erwirbt, sowohl diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Warnhinweise und Inhalte des Dokuments gelesen und akzeptiert hat „Informiert bleiben“.
1. GESETZGEBLICHE QUELLEN
Der Verkauf von Reisepaketen oder damit verbundenen touristischen Dienstleistungen unterliegt dem Tourismusgesetzbuch (insbesondere den Artikeln 32-51-novies), geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 62 vom 21. Mai 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 sowie gegebenenfalls der Vorschriften des Zivilgesetzbuchs in Bezug auf Transport und Mandat.
Verträge, die eine einzelne touristische Dienstleistung betreffen (z. B. nur Beförderung oder nur Unterkunft) und nicht unter die Definition einer „Tourismus-Pauschalreise“ fallen, unterliegen nicht den besonderen Schutzbestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2302. In solchen Fällen ist der Verkäufer oder Vermittler, der eine einzige Dienstleistung für Dritte vermittelt, verpflichtet, dem Reisenden Unterlagen zur Bescheinigung der Dienstleistung und des gezahlten Betrags vorzulegen, kann jedoch nicht als „Veranstalter“ betrachtet werden.
2. Verwaltungsregime
Veranstalter und Verkäufer (oder Vermittler) müssen zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit gemäß der geltenden Gesetzgebung befugt sein. Sie teilen dem Reisenden mit:
  • Die Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung.
  • Die Einzelheiten aller im Preis enthaltenen Zusatzversicherungen (z. B. medizinische Kosten, Gepäck usw.).
  • Die Einzelheiten der verfügbaren optionalen Richtlinien (z. B. Stornierung, Unterbrechung des Aufenthalts, Covid-19-Infektion).
  • Die Einzelheiten der Garantie gegen Insolvenz- oder Konkursrisiken des Veranstalters und des Verkäufers (im Falle einer Pauschalreise).
3. DEFINITIONEN
Für die Zwecke des Pauschalreisevertrags gemäß Art. 33 Gesetzesdekret 62/2018 bedeutet:
Touristischer Service:
  • Zu. Beförderung von Passagieren.
  • B. Unterbringung (kein fester Bestandteil der Personenbeförderung und nicht für Wohnzwecke bestimmt).
  • C. Vermietung von Autos oder anderen Kraftfahrzeugen (einschließlich Motorrädern mit Kat.-A-Führerschein).
  • D. Alle anderen touristischen Dienstleistungen, die nicht unbedingt zu den unter den Punkten a), b) oder c) genannten gehören.
  1. Paket: Kombination von mindestens zwei aufgeführten touristischen Dienstleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub unter den in Art. 1 genannten Bedingungen. 4 dieser Bedingungen.
  2. Pauschalreisevertrag: Der Vertrag, der alle Leistungen umfasst, die Teil des erworbenen Pakets sind.
  3. Veranstalter: der Fachmann, der touristische Pakete zusammenstellt und diese direkt oder über Dritte verkauft (oder zum Verkauf anbietet).
  4. Verkäufer/Vermittler: der Gewerbetreibende, der kombinierte Dienstleistungen/Pakete eines Veranstalters verkauft oder zum Verkauf anbietet.
  5. Reisender: jeder, der einen Pauschalreisevertrag abschließt oder abzuschließen beabsichtigt oder aufgrund eines solchen Vertrags zur Reise berechtigt ist.
4. Begriff des touristischen Pakets
Nach der Kunst. 33 Gesetzesdekret 62/2018 bedeutet „Touristenpaket“ die Kombination von mindestens zwei touristischen Dienstleistungen, einschließlich Transport, Unterkunft und anderen Dienstleistungen, die zu einem Pauschalpreis verkauft oder als ein einziges Produkt angeboten werden. Die Kombination kann auch durch verknüpfte Buchungsprozesse konfiguriert werden (z. B. Kauf von Transport und Unterkunft innerhalb von 24 Stunden zueinander, mit Übermittlung von Namen und Kontaktdaten).
5. INHALT DES PAUSCHALPAKETVERTRAGES – KAUFANGEBOT UND ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN
  1. Bei Abschluss des Pauschalreisevertrags oder schnellstmöglich stellt der Veranstalter (bzw. Verkäufer) dem Reisenden eine Kopie/„Buchungsbestätigung“ der Leistungen zur Verfügung.
  2. Diese Bestätigung wird in Papierform oder in elektronischer Form (Kontoauszug) übermittelt.
  3. Bei außerhalb der Geschäftsräume oder aus der Ferne ausgehandelten Verträgen erfolgt die Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail).
6. INFORMATIONEN FÜR DEN REISENDEN BEI TOURISTISCHEN PAUSCHALEN
Bevor der Reisende an einen Pauschalreisevertrag oder ein gleichwertiges Angebot gebunden ist, stellt der Veranstalter und/oder Verkäufer das Standardinformationsformular und die folgenden Informationen zur Verfügung:
  • Hauptmerkmale der Dienstleistungen (Ziele, Reiseroute, Unterkunft, Mahlzeiten, Besichtigungen, Sprachen usw.).
  • Firmenname des Veranstalters und/oder Verkäufers, deren Kontaktdaten und Adresse.
  • Gesamtpreis, Steuern, Gebühren, Zölle und Nebenkosten.
  • Zahlungsmethoden, Einzahlungen und Saldo.
  • Mindestteilnehmerzahl für das Paket (sofern zutreffend) und Kündigungsfrist bei Nichterreichen dieser Zahl.
  • Bedingungen bezüglich Reisepässen, Visa und Gesundheitsformalitäten.
  • Informationen zu etwaigen Versicherungs- und Auszahlungsmethoden.
  • Einzelheiten zum Versicherungsschutz und zu den Garantien gemäß Art. 47 Tourismusgesetz.
7. ZAHLUNGEN
  1. Anzahlung: zum Zeitpunkt des Abonnements.
  2. Restbetrag: muss innerhalb der von Nicolaus angegebenen Fristen bezahlt werden.
  3. Die Nichtzahlung der Beträge führt zur Kündigung des Vertrags und zur Anwendung der Vertragsstrafen gemäß Art. 10.3.
  4. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie beim Veranstalter eingeht. Der Reisende muss die Gültigkeit der Insolvenz-/Konkursgarantie des Verkäufers überprüfen.
8. PREIS
Der Preis wird im Katalog oder im Nicht-Katalog-Programm ermittelt. Bei touristischen Pauschalreisen darf die Abweichung höchstens 8 % und spätestens 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ausschließlich für:
  • Transportkosten (Kraftstoff usw.).
  • Steuern, Abgaben, Abgaben (z. B. Hafen, Flughafen).
  • Wechselkurse.
Im Falle einer Preissenkung hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Ermäßigung abzüglich der nachgewiesenen Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Falles.
9. ÄNDERUNG DES TOURISTENPAKETS VOR DER ABREISE
  1. Nicolaus kann unter rechtzeitiger Ankündigung geringfügige einseitige Änderungen vornehmen.
  2. Betrifft eine Änderung wesentliche Elemente (Art. 34 Absatz 1 Buchstabe a des Tourismusgesetzes) oder übersteigt sie 8 % des Preises, kann der Reisende:
    • Akzeptieren Sie die Änderung.
    • Ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten.
  3. Im Falle eines Rücktritts kann Nicolaus ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzpaket anbieten.
  4. Führt die Änderung zu einer schlechteren Qualität des Pakets, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung.
  5. Im Falle der Nichtannahme des Alternativvorschlags erstattet der Veranstalter die bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zurück. Eine weitere Entschädigung ist nicht fällig, wenn der Rücktritt auf unvermeidbare/außergewöhnliche Umstände oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen ist
10. RÜCKTRITT
A) Vom Reisenden
  1. Der Reisende kann ohne Strafen zurücktreten:
    • Wenn die Preiserhöhung 8 % übersteigt.
    • Bei einer grundlegenden Änderung einer oder mehrerer Leistungen.
    • Sofern vom Veranstalter bereits akzeptierte Sonderwünsche nicht erfüllt werden können.
  2. Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Zielort hat der Reisende das Recht auf kostenfreien Rücktritt und Rückerstattung des gezahlten Betrags, jedoch nicht auf eine weitergehende Entschädigung.
  3. Außerhalb dieser Fälle unterliegt der Reisende im Falle eines Rücktritts den im folgenden Absatz 3.1 genannten Strafen.
    1. 3.1. Standardstrafen (nur Pakete und Aufenthalt):
      • 10 % bis zu 30 Werktage im Voraus.
      • 30 % von 29 bis 21 Werktagen vorher.
      • 50 % 20 bis 14 Werktage vorher.
      • 75 % 13 bis 3 Werktage vorher.
      • 100 % außerhalb dieser Fristen oder bei Nichterscheinen, Nichterscheinen, Nichtgültigkeit von Dokumenten usw.
Praxisverwaltungsgebühren und Versicherungen werden niemals erstattet.
4. Für vorab festgelegte Gruppen können die Bedingungen aufgrund spezifischer Vereinbarungen variieren.
B) Durch den Veranstalter
6. Der Veranstalter kann entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn:
  • Die Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht.
  • Es liegen außergewöhnliche Umstände oder Gründe höherer Gewalt vor.
In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.
11. HAFTUNG DES VERANSTALTERS FÜR FEHLERHAFTE AUSFÜHRUNG UND ÜBERWACHUNG DER UNMÖGLICHKEIT WÄHREND DER AUSFÜHRUNG DES TOURISTISCHEN PAUSCHALANGEBOTS – PÜNKTLICHKEIT DER REKLAMATION
  1. Der Veranstalter ist für die Durchführung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen verantwortlich, auch wenn diese von Dritten erbracht werden, außer im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände oder eines Verschuldens des Reisenden.
  2. Der Reisende muss etwaige Vertragswidrigkeiten unverzüglich mitteilen.
  3. Kommt eine Leistung nicht zustande, wird der Veranstalter für Abhilfe sorgen, es sei denn, dies ist unmöglich oder übermäßig belastend.
  4. Schafft der Veranstalter keine Abhilfe, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz.
  5. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Reisende den Vertrag kündigen. Der Veranstalter muss alternative Lösungen gleicher oder höherer Qualität oder eine angemessene Rückerstattung anbieten.
  6. Sollte eine Fortsetzung der Reise nicht möglich sein, stellt der Veranstalter für die Rücksendung ein gleichwertiges Transportmittel zur Verfügung, ggf. mit Rückerstattung des nicht genutzten Teils.
12. ERSATZ UND PRAKTISCHE VARIATION
  1. Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag mit einer Frist von mindestens 7 Werktagen vor Reiseantritt auf einen Dritten übertragen, der die gleichen Voraussetzungen erfüllt.
  2. Für den Restbetrag und die Mehrkosten haften Übertragender und Erwerber gesamtschuldnerisch.
  3. Jede Änderung nach der Buchung ist mit Verwaltungskosten verbunden (mindestens 30 oder 50 Euro) und unterliegt der tatsächlichen Verfügbarkeit. Termin-/Strukturänderungen stehen einem Rücktritt gleich.
13. PFLICHTEN DES REISENDEN
Der Reisende muss:
  • Besitzen Sie die erforderlichen Ausweisdokumente und Visa.
  • Informieren Sie sich über die Sicherheits-, Gesundheits- und Klimabedingungen des Reiseziels.
  • Beachten Sie die Regeln der üblichen Umsicht, Treu und Glauben und Sorgfalt.
  • Stellen Sie dem Veranstalter Unterlagen, Informationen und nützliche Elemente zur Ausübung des Regressrechts gegenüber verantwortlichen Dritten zur Verfügung.
  • Melden Sie etwaige besondere Bedürfnisse (Behinderungen, Allergien etc.) vor Vertragsabschluss an.
14. HOTELKLASSIFIZIERUNG
Die offizielle Klassifizierung der Bauwerke wird von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes festgelegt. Der Veranstalter meldet die von den Managern bereitgestellte Klassifizierung, ohne die Parameter ändern zu können.
15. HAFTUNGSREGELUNG
Bei einer Pauschalreise haftet der Veranstalter für Schäden, die dem Reisenden aus der teilweisen oder vollständigen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen entstehen, außer in Fällen höherer Gewalt oder eines Verschuldens des Reisenden. Der Verkäufer ist für die Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus seiner Rolle als Vermittler ergeben.
16. VERGÜTUNGSGRENZEN FÜR TOURISTENPAKETE UND -BESCHRÄNKUNG
Die vom Veranstalter geschuldete Entschädigung unterliegt den in internationalen Übereinkommen sowie im Tourismusgesetz festgelegten Grenzen.
Das Recht auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen Änderungen oder Vertragswidrigkeit verjährt in 2 Jahren; für Personenschäden, in 3 Jahren.
17. MÖGLICHKEIT, DEN VERANSTALTER ÜBER DEN VERKÄUFER ZU KONTAKTIEREN
  • Der Reisende kann Mitteilungen über die Durchführung der Pauschalreise auch an den Verkäufer weiterleiten, der sie unverzüglich an den Veranstalter weiterleitet.
  • Als Eingangsdatum beim Veranstalter gilt das Eingangsdatum, auch beim Verkäufer.
18. MITFÜHRUNGSPFLICHT
Bei touristischen Pauschalreisen leistet der Veranstalter angemessene Hilfe für Reisende in Schwierigkeiten, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen zu Gesundheitsdiensten, örtlichen Behörden und konsularischer Unterstützung. Es kann eine angemessene Gebühr verlangen, wenn die Ursache vom Reisenden zu vertreten ist.
19. VERSICHERUNG GEGEN STORNIERUNGS- UND RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN
Der Reisende kann (und wird empfohlen) eine Versicherung abschließen, um Stornierung, medizinische Kosten, Diebstahl oder Gepäckverlust abzudecken. Wenn diese Richtlinien nicht enthalten sind, sollten Sie sie zum Zeitpunkt der Buchung erwerben.
20. ALTERNATIVE WERKZEUGE ZUR STREITBEILEGUNG
Für auftretende Streitigkeiten kann der Veranstalter Formen der alternativen Beilegung (ADR) vorschlagen. Geben Sie in diesem Fall Art und Wirkung an.
21. GARANTIEN FÜR DEN REISENDEN – ASTOI-FONDS ZUM SCHUTZ DER REISENDEN (ART. 47 TOUR CODE)
Bei touristischen Pauschalverträgen schließt sich Nicolaus Tour dem ASTOI-Reiseschutzfonds ( www.fondoastoi.it ) an, der im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses die Rückerstattung der gezahlten Beträge und die Rückkehr des Reisenden garantiert, wenn das Paket den Transport beinhaltet. Einzelleistungen, die nicht unter den Begriff einer Pauschalreise fallen, fallen nicht darunter.
22. BETRIEBLICHE ÄNDERUNGEN UND BESONDERE SITUATIONEN
  1. Es ist möglich, dass sich Fahrpläne, Fluggesellschaften oder Routen auch nach der Bestätigung ändern. Es wird empfohlen, den tatsächlichen Betrieb 48/24 Stunden vor Abflug zu überprüfen.
  2. Schwangere sind grundsätzlich bis zur 28. Woche zum Lufttransport zugelassen, wenn sie ein ärztliches Attest vorweisen; über die 34. Woche hinaus dürfen sie nicht angenommen werden.
  3. Der Veranstalter teilt die Identität des Luftfahrtunternehmens gemäß EG-Verordnung 2111/2005 mit.
23. ALTERSBESCHRÄNKUNGEN
Die angegebenen Altersangaben (z.B. für Kleinkinder oder Kinder) beziehen sich auf das Alter des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Ankunft in der Einrichtung.
NACHTRAG ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISTISCHER DIENSTLEISTUNGEN
A) Regulatorische Bestimmungen
Verträge, die eine einzelne touristische Dienstleistung betreffen, fallen nicht unter den Begriff der Pauschalreise. Für solche Verträge gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und die besonderen Vorschriften des Leistungserbringers.
B) Reduzierte Datenschutzinformationen
  • Datenverantwortlicher : Nicolaus SpA (Hauptsitz in Via Foggia snc - Contrada Santa Caterina, Ostuni).
  • Zweck der Verarbeitung: Abwicklung des Tourismusvertrages; Rechtsgrundlage: Erfüllung vertraglicher Pflichten, ausdrückliche Einwilligung, rechtliche Verpflichtungen.
  • Bereitstellung der Daten: für die Buchung erforderlich; Für bestimmte Daten (z. B. Gesundheit) ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
  • Datenspeicherung: 3 Jahre nach der Reise, sofern keine längeren gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
  • Rechte des Reisenden : Widerruf der Einwilligung, Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Beschwerde bei der Behörde. Weitere Informationen finden Sie unter nicolaus.it/privacy-policy.
Obligatorische Mitteilung (Art. 17, L. 38/2006):
„Das italienische Recht bestraft Verbrechen im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsstrafe, auch wenn sie im Ausland begangen werden.“
(Ende der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Nicolaus – Text aktualisiert am 30.12.2024. Die vollständige Version finden Sie unter:
https://storage.googleapis.com/cmsattachments/cmssite/3/3-vtconditioni-generaliw24_1726148171.pdf )
Biglietti per Navi e Traghetti Grimaldi Lines